Ausbildung zur Automatenfachkraft
Seit 2008 gibt es den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Automatenfachmann/-frau.
Im Jahr 2015 wurde der Beruf modernisiert. Die zweijährige Ausbildung „Fachkraft für Automatenservice“ wurde aufgelöst, dafür bekam der Beruf „Automatenfachmann/-frau“ mit der nun dreijährigen Ausbildung eine zusätzliche Spezialisierung.
Fachkraft für Automatenservice sowie Automatenfachmänner/-frauen sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Park-, Getränke-, Verpflegungs-, Geld-, Bank-, Ticket-, Telefon- sowie Unterhaltungsautomaten.
Ausbildungsvoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Qualifizierter Hauptschulabschluss
- Technisches Verständnis
- Kaufmännisches Interesse
- Handwerkliches Geschick
- Kunden- und Serviceorientierung
- Flexibilität
Ausbildungsinhalte:
- Automatenservice
- Warenwirtschaft
- Abrechnung und Auswertung von Automatenstellplätzen
- Verkaufsförderung
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft
- Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen
Fachrichtungen:
Automatenmechatronik
- IT und Kommunikationstechnik
- Instandhaltung
- Installation von Automaten
- Inbetriebnahme
Automatendienstleistung
- Marketing
- Personalwirtschaft
- Kaufmännische Geschäftsprozesse
- Kundenbetreuung
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Michaela Baumgärtner
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