Hausordnung
Für die Teilnahme an den von der Casina Gaming Palace GmbH angebotenen Glücksspielen gelten die gesetzlichen Regelungen (GlüStV 2021, Bay. AGGlüStV und die SpielV). Die Casina Gaming Palace GmbH hat darüberhinausgehende Regelungen in ihrer Hausordnung getroffen:
§1 Anerkennung der Hausordnung
Mit Eintritt erkennt der Gast diese Hausordnung an und verpflichtet sich, diese zu beachten.
§2 Jugendschutz, Spielerschutz und Spielteilnahme
Personen unter 21 Jahren und gesperrten Personen ist der Aufenthalt in der Spielhalle nicht gestattet. Deshalb sind die Servicekräfte der Spielhalle dazu verpflichtet, die Identität und das Alter der Gäste gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild, der zur zweifelsfreien Feststellung der Identität geeignet ist, zu überprüfen und mit dem übergreifenden Sperrsystem abzugleichen.
§3 Hausrecht
Es kann jederzeit einem Gast ein Hausverbot auch ohne Begründung ausgesprochen werden bzw. ihm der Zutritt verweigert werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§4 In der Spielhalle und auf dem umliegenden Grundstück
a) Die Spielhalle, das Grundstück und die Geldgewinnspielgeräte werden videoüberwacht.
b) Das Fotografieren, Aufzeichnen von Tonaufnahmen oder Filmen ist untersagt.
c) Die Benutzung von Mobiltelefonen oder vergleichbaren technischen Hilfsmitteln jeglicher Art ist in der Spielhalle untersagt.
d) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
e) Der Konsum von Alkohol, Cannabis oder sonstigen Drogen ist im Innen- und Außenbereich strikt untersagt.
Erkennbar beeinflussten Personen wird der Zutritt zur Spielhalle verweigert.
f) Der Aufenthalt in der Spielhalle ist nur spielenden Gästen gestattet.
§5 Automatenspiel
a) Bei Gewinnauszahlungen sollte der Gast am Gerät bleiben, bis der Gewinn vollständig ausbezahlt wurde. Bei Abwesenheit des Gastes kann keine Haftung übernommen werden, falls der Gewinn einem Dritten ausbezahlt wird.
b) Bei Reklamationen welche das Geldspielgerät betreffen, ist der Gast verpflichtet, unverzüglich das Personal zu verständigen. Wurde das Spiel fortgesetzt, kann die Reklamation in der Regel nicht mehr bearbeitet werden. Das Personal ist nicht befugt Geld auszuzahlen. Die Freigabe zur Auszahlung wird mittels einer Reklamationsüberprüfung durch eine qualifizierte Person erteilt.
c) Führen Automatenstörungen oder -defekte zu Spielverlusten übernimmt die Spielhalle keine Haftung. Ein Gewinnanspruch aufgrund einer Störung oder eines Defekts besteht nicht und es erfolgt daher keine Gewinnauszahlung.
§6 Spiel- und Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 9 bis 3 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 3 Uhr Der Einlass wird bis eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss gewährt. An stillen Feiertagen bleibt die Spielhalle geschlossen.
§7 Datenschutz
Bevor Sie Zutritt zu unserer Spielhalle erhalten, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Vor- und Nachname, Geburtsname und Geburtsdatum mit dem Spielersperrsystem Oasis des Regierungspräsidiums Darmstadt abzugleichen. Ihre Daten werden nicht gespeichert.
Im Falle einer gewünschten Spielersperre müssen wir folgende Daten von Ihnen erheben: Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und die Art, Nummer und ausstellende Behörde Ihres Ausweises sowie eine Ausweiskopie. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur die Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen benötigen. Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit.c DSGVO i.V.m. den Glückspielgesetzten.
§8 Haftungsausschluss
Die Casina Gaming Palace GmbH haftet nicht für Schäden, die den Gästen durch Dritte oder durch verlorene Wertsachen verursacht werden.
Casina Freizeitbetriebe & automatenaufstellung GdbR
Nürnberger Straße 43
91126 Schwabach
Telefon: +49 (0) 9122 69 33 36
Fax: +49 (0) 9122 60 89 872
Mail: info@casina.de